Digitale Bildung in der Kenia-Koalition – Stellungnahme zum Koalitionsvertrag Sachsen

Am 01.12.2019 veröffentlichten CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD ihren Koalitionsvertrag für die Regierungszeit 2019 bis 2024. Wir haben uns kritisch damit auseinandergesetzt, was die Kenia-Koalition diese Legislaturperiode in den Bereichen Bildung und Digitalisierung geplant hat.

Bereits die Wahlprogramme der drei beteiligten Parteien hatten nicht erwarten lassen, dass Open Education und Open Educational Resources (OER) zentrale Themen eines gemeinsamen Bildungsprogrammes sein würden. Lediglich die SPD hatte sich im Vorfeld der Wahl explizit zur Förderung von OER bekannt und sich in ihrem Programm ausführlicher damit auseinandergesetzt. Ansonsten blieben die Parteien in ihren Ankündigungen (Programm Grüne, Programm CDU) eher nebulös und bezogen sich mit sehr allgemeinen Aussagen auf den Ausbau von digitalen Infrastrukturen und Veränderungen in der Lehramtsausbildung.

Der bildungspolitische Teil des Koalitionsvertrages verspricht somit erwartungsgemäß relativ allgemeine Maßnahmen rund um das Thema digitale Medien im Unterricht an:

Ganzheitliche Bildungsprozesse fördern

Wir begrüßen die geplante Vermittlung von Medienkompetenzen an Schülerinnen und Schüler und die Vorbereitung von Lehrkräften auf medienpädagogische Aufgaben durch Fort- und Weiterbildungen. Auch der Einsatz und Förderung von digitalen Lernformen empfinden wir als einen sinnvollen Ansatzpunkt (S. 9 KoaV). Nichtsdestotrotz fehlt es uns hierbei an einem stärkeren Bekenntnis zu offenen Bildungspraktiken und freien Bildungsmaterialien (OER). Gerade für Chancengerechtigkeit können solche Bildungsansätze einen wertvollen Beitrag leisten. In diesem Sinne sollten Lehrpersonen gerade durch offene Praktiken kontinuierlich (weiter-)qualifiziert werden, um mit frei nutzbaren (digitalen) Medien, Technologien und OER im Unterricht souverän umgehen und so zeitgemäße Lehre durchführen zu können.

Abhängigkeiten vermeiden

Die Koalition will flächendeckend (schnelles) Internet samt WLAN in Schulen einrichten und entsprechende technische Endgeräte bereitstellen. Das soll auch für die berufliche Ausbildung und die Berufsschulen gelten (S. 10-11 KoaV). Wir möchten darauf hinweisen, dass Software, die im Bereich öffentlicher Bildung eingesetzt wird, stets Open-Source-Software sein muss, um Abhängigkeiten von bestimmten Softwareunternehmen zu vermeiden. Nur so kann Bildungseinrichtungen digitale Souveränität ermöglicht werden.

Kultur des Teilens fördern

Im Abschnitt zur Digitalen Hochschule werden das erste und einzige Mal freie Bildungsmaterialien angesprochen, die in “allen Fächern Einzug” erhalten und gefördert werden sollen (S. 16 KoaV). Die konsequente Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und die Förderung von OER und die geplante Open Access Strategie in der Hochschule ist selbstverständlich zu begrüßen. Ersteres ist essentiell, um Lehrkräfte auf die Chancen aber auch die Herausforderungen, die mit dem Einsatz von digitalen Medien in der Bildung kommen, vorzubereiten. Warum OER allerdings nur explizit für die Hochschule als Mehrwert benannt werden und für die allgemeinen Schulen, bzw. für die berufliche Ausbildung und Weiterbildung nicht, bleibt unklar – das hinterlässt den Eindruck, dass die verschiedenen Teile unabhängig voneinander formuliert wurden ohne Überschneidungen und Bezugspunkte einzubeziehen. Die Kultur des Teilens muss in allen Bildungskontexten vorangetrieben werden.

Anreize schaffen

Wir verstehen, dass ein Koalitionsvertrag nicht alle gedachten Maßnahmen in ihrer Tiefe beschreiben kann, es wäre jedoch durchaus interessant zu wissen, welche Anreizsysteme die neue Koalition für Lehrende schaffen will. Insbesondere angesichts der starken Inanspruchnahme der Lehrenden aufgrund des Lehrkräftemangels werden diese kaum die Möglichkeit haben, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen oder sich neue Fähigkeiten anzueignen, wenn diese zunächst keine Entlastung für den Alltag darstellen. Das Bündnis Freie Bildung weist darauf hin, dass Lehrerinnen, Lehrer und Hochschuldozierende für die Erstellung von freien Bildungsmaterialien aktiv durch Abminderungsstunden unterstützt werden müssen. Ebenso muss OER-Erstellung auf das Lehrdeputat von Hochschullehrenden anrechenbar sein.

Unser Fazit

Insgesamt müssen wir leider feststellen, dass Open Education und zeitgemäße Bildung nur sehr oberflächlich im Koalitionsvertrag behandelt werden. Der Schwerpunkt der drei Parteien wird – wie so oft in der bildungspolitischen Debatte – auf den Ausbau der technischen Infrastruktur gelegt, die natürlich sinnvoll ist, aber alleine nicht ausreicht, um Bildung langfristig offener und inklusiver zu gestalten. Es bleibt noch viel Gesprächsbedarf! Wir sind stets für einen Austausch offen und freuen uns über Möglichkeiten der Zusammenarbeit hinsichtlich der Ausgestaltung der genannten Bildungsvorhaben.


Ein Beitrag von Valentin Münscher und Dominik Theis
Beitragsbild: Ralf Roletschek Ralf Roletschek creator QS:P170,Q15080600, 13-10-25-landtag-sachsen-auszen-RalfR-01, CC BY 3.0

 

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