Handlungsempfehlung zur Förderung von offener Bildung in Zeiten von Corona

Die durch die COVID-19-Pandemie veranlassten Schließungen der Bildungsinstitutionen stellen den gesamten Bildungssektor vor neue Herausforderungen. Lehre und Unterricht müssen auf unbestimmte Zeit vollständig aus der Ferne und über das Internet stattfinden. Die überfällige Transformation zur digitalen und zugleich zeitgemäßen Bildung muss nun in kürzester Zeit passieren. Hierbei darf es jedoch nicht nur darum gehen, Arbeitsblätter zu digitalisieren oder den Frontalunterricht in einen digitalen Raum zu verlegen. Auch an dieser Stelle wird deutlich, dass der DigitalPakt Schule hier zu kurz greift. 

Eine rein technische Ausstattung sowie der Ausbau digitaler Bildungsinfrastrukturen ohne entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen für die Lehrenden können das Erlernen von digitalen Kompetenzen nicht kompensieren. Wir brauchen eine umfassendere und langfristige Förderung von zeitgemäßer Bildung, die sich die Möglichkeiten der digitalen offenen Bildung zu Nutze macht und nicht starr auf den Erhalt traditioneller Strukturen ausgerichtet ist. Darüber hinaus müssen wir auch in der aktuellen Notlage darauf achten, dass keine Abhängigkeiten im Bereich der verwendeten Software (Lock-In-Effekte) entstehen, die die Unabhängigkeit von und den freien Zugang zu Bildungsangeboten gefährden. Nur so können wir die digitale und somit auch soziale Kluft so klein wie möglich halten und gesellschaftliche Partizipation fördern.

Gemeinsam müssen wir nun alles daran setzen, Bildung auch in Zeiten von Corona gelingen zu lassen. Mitentscheidend sind auch die Aspekte der Nachnutzbarkeit und Nachhaltigkeit der Bildungsangebote. Daher empfehlen wir dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die schnelle, aber langfristig gedachte Förderung:

  • von Auffindbarkeit und Erstellung von frei zugänglichen (digitalen) Bildungsangeboten und -materialien (sog. Open-Educational-Resources, kurz OER),
  • der Bereitstellung von digitalen Bildungsangeboten unter freien Lizenzen (CC 0, CC BY oder CC BY-SA),
  • von Gestaltungsrichtlinien für flexibel wiederverwendbare OER und Entwicklung parametrisierter Mustervorlagen für didaktisch hochwertige Lernobjekte,
  • von transparenten und datenschutzkonformen Anwendungen und Tools, die erlauben die Hoheit über die eigenen Inhalte zu behalten, Inhalte mit anderen einfach zu teilen, diese zu ändern und weiter zu bearbeiten,
  • der (Weiter-)Qualifizierung von Lehrkräften, um mit frei nutzbaren (digitalen) Medien, Technologien und OER im Unterricht souverän umgehen und so zeitgemäße Lehre durchführen zu können und
  • gemeinnütziger Initiativen aus dem Bereich der offenen Bildung.

Wir möchten grundsätzlich darauf hinweisen, dass alles was mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, frei nutzbar sein soll. So sollen Bildungsmaterialien, die aus öffentlichen Mitteln (ko-)finanziert werden, standardmäßig als Open-Educational-Resources freigegeben sowie in offenen Formaten bereitgestellt werden, um so auch für Dritte nutzbar zu sein. Software, die im Bereich öffentlicher Bildung eingesetzt wird, soll stets Open-Source-Software sein, um Bildungseinrichtungen digitale Souveränität zu ermöglichen und keine zusätzlichen Hürden für den Zugang aufzustellen.

Offener Brief_ Handlungsempfehlung zur Förderung von Offener Bildung in Zeiten von Corona(2)

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