Die Bildungsvorhaben des Bundes sind durch das Verfassungsurteil aus Karlsruhe und die daraus resultierende Haushaltssperre gefährdet.
Neben der ohnehin ungewissen Zukunft des Digitalpakts II, stellt sich die Frage, wie bereits anlaufende Förderrichtlinien, wie die OE_COM im Rahmen der bundesweiten OER-Strategie, davon betroffen sein werden. Ziel ist es, dass noch in diesem Jahr Förderbescheide vergeben werden und die ausgewählten Projekte im Frühjahr 2024 starten. Bleibt es dabei?
Weiter gedacht: Wie wirkt sich die aktuelle Haushaltssperre auf die OER-Strategie und weitere Förderrichtlinien insgesamt aus?
Fragen über Fragen. Es wird sich zeigen, wie das ausstehende Haushaltsgesetz 2024 aussehen wird. Daher ist es uns wichtig jetzt zu betonen, dass Einsparungen bei Bildung und insbesondere Open Education nicht erfolgen dürfen, damit der Gestaltungsspielraum für die Verbesserung von Bildung nicht eingeschränkt wird und wir diese zukunftsfähig gestalten können.
Open Education ist kein Selbstzweck, sondern ein essenzieller Schlüssel, um auf dynamische Veränderungen in der Praxis angemessen reagieren zu können. Ob dies die einzelne Lehrkraft bei der Unterrichtsvorbereitung betrifft oder den barrierefreien Zugang zu freien Bildungsmaterialien für Lernende. Open Educational Resources (kurz: OER) und Open Educational Practices (kurz: OEP) sind eine nachhaltige Investition in die Widerstandsfähigkeit und Innovationskraft unseres Bildungssystems, die vor allem in finanziell angespannten Zeiten für Kontinuität im Bildungsbereich sorgen.