Positionspapier Stand (2018)
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Bündnis Freie Bildung

Das Bündnis Freie Bildung vereinigt Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen, die sich für freie Bildung, frei zugängliche Bildungsmaterialien, offene Bildungspraktiken und offene Lizenzen in der Bildung einsetzen.

Vision

Alle Bildungsmaterialien sind ohne rechtliche und technische Hürden zugänglich, nutz- und veränderbar. Offene Praktiken beim Lehren und Lernen fördern ganzheitliche Bildungsprozesse, verringern soziale Bildungsungleichheit und stärken gesellschaftliche Partizipation. Software und Infrastrukturen sind frei und offen zugänglich.

Mission

Das Bündnis Freie Bildung ist zugleich Forum und Plattform für Akteurinnen und Akteure, die sich die Öffnung von Lehren, Lernen und Bildung zum Ziel setzen und sich der Förderung Freien Wissens widmen. Es ist somit Impulsgeber für politischen und gesellschaftlichen Wandel in einer vielfältigen Bildungslandschaft.

Offene Bildung

Das Bündnis versteht Bildung als Menschenrecht. Die Durchsetzung dieses Rechts für alle ist unabdingbar für eine funktionierende demokratische Gesellschaft, in die sich alle als mündige Bürgerinnen und Bürger aktiv gestaltend einbringen können. Bildung soll zugänglich, partizipativ und demokratisch sein.

Open Education / Offene Bildung versteht das Bündnis als eine Sammlung von Ansätzen zur Förderung von Bildungschancen, zum Beispiel durch politische Maßnahmen und Policies, der Verwendung offener digitaler Bildungsressourcen oder dem Einsatz offener Kurse im Internet. Dabei ist Offenheit keine absolute, sondern eine relationale Kategorie, die immer im Zusammenhang bestimmter sozialer, politischer, ökonomischer und pädagogischer Kontexte steht.

Grundsätze

Standardfreigabe öffentlich finanzierter Inhalte

Was mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, soll frei nutzbar sein. So sollen Bildungsmaterialien, die aus öffentlichen Mitteln (ko-)finanziert werden, standardmäßig als Open Educational Resources (OER) freigegeben sowie in offenen Formaten bereitgestellt werden, um so auch für Dritte nutzbar zu sein.

Qualifizierung von Lehrpersonen

Lehrpersonen an Bildungsinstitutionen sollen optimalerweise durch offene Praktiken kontinuierlich (weiter-)qualifiziert werden, um mit frei nutzbaren (digitalen) Medien, Technologien und OER im Unterricht souverän umgehen und so zeitgemäße Lehre durchführen zu können.

Nutzbarkeit von Software im Bildungsbereich

Software, die im Bereich öffentlicher Bildung eingesetzt wird, soll stets Open-Source-Software sein, um Abhängigkeiten von bestimmten Softwareunternehmen (Lock-in-Effekte) zu vermeiden, Bildungseinrichtungen digitale Souveränität zu ermöglichen und keine zusätzlichen Hürden für den Zugang aufzustellen.

Freie Bildungsmaterialien

Freie Bildungsmaterialien (Open Educational Resources, OER) können einen Beitrag leisten, dem gesamtgesellschaftlichen Ziel der Bildungsgerechtigkeit näher zu kommen. Internationale Organisationen wie die UNESCO und die Europäische Kommission fordern eine Intensivierung der Aktivitäten zu OER, die Bundesregierung strebt eine umfassende OER-Strategie an. Freie Bildungsmaterialien werden dabei als Mittel gesehen, partizipative Bildungsprozesse zu fördern und die Teilhabe aller an Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung zu erleichtern.

OER sind dank offener Lizenzierung für alle ohne nennenswerte rechtliche und technische Hürden mit Hilfe Freier Software verwendbar. Insbesondere dürfen sie auch verändert, mit anderen Materialien gemischt und wiederveröffentlicht werden. Dies ermöglicht es, Zuschnitt und Umfang von Materialien besser an die Bedürfnisse der Lernenden und ihren jeweiligen Kontext anzupassen, diese aktuell zu halten und sie weltweit legal auszutauschen.

Die Qualität von OER wird durch vielfache Verwendung und Verbesserung stetig erhöht. Durch die Anpassbarkeit der Materialien können Änderungsvorschläge hinsichtlich einer besseren Eignung direkt umgesetzt werden. Mit OER eröffnen sich neue, nachhaltige und innovative Möglichkeiten des Lernens und Lehrens[1], besonders in Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen des digitalen Wandels.

Ein konsequenter Einsatz von OER kann hierbei über die 5 R-Freiheiten für Offenheit nach David Wiley (auf Deutsch: 5 V-Freiheiten) definiert werden:

  1. Verwahren/Vervielfältigen – das Recht, Kopien des Inhaltes anzufertigen, zu besitzen und zu kontrollieren (z.B. Download, Speicherung und Vervielfältigung)
  2. Verwenden – das Recht, den Inhalt in unterschiedlichen Zusammenhängen einzusetzen (z.B. im Klassenraum, in einer Lerngruppe, auf einer Website, in einem Video)
  3. Verarbeiten – das Recht, den Inhalt zu bearbeiten, anzupassen, zu verändern oder umzugestalten (z.B. einen Inhalt in eine andere Sprache zu übersetzen)
  4. Vermischen – das Recht, einen Inhalt im Original oder in einer Bearbeitung mit anderen offenen Inhalten zu verbinden und aus ihnen etwas Neues zu schaffen (z.B. beim Einbauen von Bildern und Musik in ein Video)
  5. Verbreiten – das Recht, Kopien eines Inhalts mit Anderen zu teilen, im Original oder in eigenen Überarbeitungen (z.B. Bekannten eine Kopie zu geben oder online zu veröffentlichen)

Nötig ist ein klares Bekenntnis der Politik zu einer Strategie der Offenheit von Bildungsmaterialien. Dabei sollen die Standards und Prinzipien der UNESCO-OER-Definition von 2015 Grundlage sein und als offene Lizenzen die Creative-Commons-Lizenzen CC BY oder CC BY-SA bzw. die Freigabe-Erklärung CC0 gewählt werden.

Freigabe öffentlich finanzierter Werke und Förderung der Erstellung von OER

Das Bündnis Freie Bildung vertritt die Auffassung, dass alles was öffentlich finanziert ist auch frei nutzbar sein soll. So sollen Bildungsmaterialien, die aus öffentlichen Mitteln (ko-)finanziert werden, standardmäßig als Open Educational Resources (OER) freigegeben werden. Bei allen Texten und Materialien, die von Behörden zur Verfügung gestellt werden und aufgrund der rechtlichen Vorgaben als gemeinfrei gelten, ist explizit auf diesen Sachverhalt hinzuweisen. Produktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen frei lizenziert und somit als OER in formellen und informellen Bildungskontexten zur Verfügung stehen.

Das Erstellen und Bereitstellen von OER bedarf einer soliden finanziellen Grundlage. Dies kann durch Bereit- oder Freistellung personeller Kapazitäten oder durch die direkte Finanzierung von OER-Produktion gewährleistet werden. Ausschreibungen und Förderprogramme sollen offen lizenzierte Materialien in offenen Dateiformaten als Ergebnis fordern, finanzieren und so deren freie Nutzung und Weiterbearbeitung ermöglichen.

Lehrende, die OER erstellen, sollen aktiv durch Abminderungsstunden unterstützt werden. Ebenso soll OER-Erstellung auf das Lehrdeputat von Hochschullehrenden anrechenbar sein. Es sollen Anreize, rechtliche und infrastrukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die durch Lehrende erstellten Manuskripte und Lehrmaterialien stan­dard­mä­ßig als OER bereitzustellen.

Offene Praktiken

OER sind Katalysatoren zeitgemäßer Bildung, sie erlauben digitale Kollaboration und ko-konstruktives Handeln auf Augenhöhe. Sie ermöglichen selbstbestimmtes und demokratisches Lernen und öffnen den Zugang zu Bildung. Zudem fördern sie eine kritische Reflexion zu Medien und deren Nutzung.

Der konsequente Einsatz von OER in Lehre und Unterricht bietet die Möglichkeit, Kompetenzen in unterschiedlichen Bereichen wie beispielsweise der Medienpädagogik oder der politischen Bildung zu vermitteln. Nimmt man die von der Kultusministerkonferenz geforderten zu vermittelnden Kompetenzen in der digitalen Welt ernst, sind diese Kompetenzen mit einem didaktisch fundierten Einsatz von OER sinnvoll und individuell erwerbbar.

Dazu benötigt es drei wesentliche Punkte:

  1. Unterstützung für Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Lehrenden aller Bildungsinstitutionen
  2. Weiter- und Neuentwicklung von (fach-)didaktisch fundierten Lernszenarien mit und durch OER
  3. Finanzierte Öffentlichkeitsarbeit für Open Education (OE) und OER, die am lebenslangen Lernen und der Teilhabe an Bildung ausgerichtet ist

Qualifizierung von Lehrpersonen

Lehrende sollen sich im Sinne einer zeitgemäßen Bildung Kompetenzen für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien aneignen. Die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen soll daher in den entsprechenden Kompetenzfeldern gefördert werden. Lehrpersonen sollen in allen Bildungsbereichen in der Anwendung digitaler und offener Lehr- und Lernmethoden qualifiziert werden.

Für den mündigen Umgang mit Technologie und dem offenen und freien Web sollen Lehrende in der Ausbildung und in der Fortbildung, durch weitreichende und flächendeckende Qualifizierungsangebote, befähigt werden, Open Source und OER in der Lehre und im Unterricht einzusetzen. Die Erstellung und Nutzung von frei zugänglichen Bildungsmaterialien soll als integraler Teil der Ausbildung von Lehrkräften anerkannt werden. Sie soll sowohl ein theoretisch-reflektiver, als auch ein praktisch-erfahrungsorientierter Teil im Lehramtsstudium sein. Außerdem ist die Integration von Informationen und praktischen Übungen zu Urheberrecht und freien Lizenzen in der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften essentiell.

Eine Fortbildungsoffensive für Lehrende soll geschaffen werden, sodass diese in die Lage versetzt werden, freie Bildungsmaterialien zu verwenden, zu erstellen und weiterzuentwickeln. Ebenso sollen Menschen in Jugend- und Sozialarbeit sowie im zivilgesellschaftlichen Engagement auf die Nutzung freier Inhalte und freier Software vorbereitet werden.

Struktureller Kulturwandel

Die Kultur des Teilens durch offene Lernformate und Lernangebote soll vorangetrieben werden. In Bildungsinstitutionen sollen mehr offene Praktiken und Formate in der Lehre und im Unterricht eingesetzt werden: die Arbeit mit Open Educational Resources, aber auch die Förderung des Austauschs von Lernenden mit der Gesellschaft sowie kooperative und kollaborative Lernformate sollen verstärkt in das Lernangebot aller Bildungsinstitutionen aufgenommen werden. Das Ernstnehmen von implizitem und lebenslangem Lernen führt zu einem ganzheitlichen Kompetenzgewinn und ermöglicht Selbstwirksamkeitserfahrungen entlang realer Herausforderungen der Gesellschaft.

Um Lehrende und Lernende zu Unterstützenden von Offener Bildung werden zu lassen, sollen das Erstellen, Weiterentwickeln und Nutzen von OER selbstverständlicher Teil der Berufs- und Bildungspraxis werden. Auch die Demokratisierung des Lernens und der Ausbau von Partizipationsmöglichkeiten kann so vorangebracht werden. Dafür sollen Haltungen und Einstellungen zu OER nachhaltig verändert werden und die etablierten Rollen von Lehrenden und Lernenden kritisch hinterfragt werden. Kompetenzzentren und Anlaufstellen für OER sollen umfassend zu Fragen rund um freie Bildungsmaterialien beraten können und deren Entwicklung fördern. Sie sollten für die Verbreitung von freien Bildungsmaterialien eintreten und auch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit machen.

Es bedarf zudem einer Neuentwicklung von Abläufen und Handlungsprozessen in den Bildungsinstitutionen, die es ermöglichen, frei zugängliche Bildungsmaterialien zu erstellen, zu benutzen oder weiterzuentwickeln. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass Praktiken umgesetzt werden, die auf offener Kollaboration und gemeinsamer Erschließung von Wissen basieren.

Vernetzung, Austausch und Vergleichbarkeit

Lehrende, die OER erstellen, sollen sich auch über Bundesländer hinweg vernetzen. Eine Strategie zum Aufbau länderübergreifender Bildungsserver und Repositories mit freien Bildungsmaterialien soll erarbeitet und Ergebnisse implementiert werden.

Wir benötigen eine Vereinheitlichung und bessere Übersicht von Ansprechpersonen, die sich auf Landesebene für eine strukturelle Einbindung von OER in die curricularen Vorgaben einsetzen. Die Politik soll eine Institutionalisierung der einzelnen Anstrengungen auf Landesebene anstreben, die sogleich eine Vernetzung der jeweiligen Institutionen untereinander mitdenkt, den gegenseitigen Austausch fördert und die Vergleichbarkeit vereinfacht. Die Lernenden und Lehrenden sollen zudem am Aushandlungsprozess von Qualität von Bildungsmaterialien teilhaben.

OER kann bundesweit als Katalysator der Annäherung landesbezogener Bildungspraktiken wirken. Es sollen Vereinbarungen getroffen werden, die zumindest eine gegenseitige Annäherung der landesbezogenen Praktiken ermöglichen. OER können durch ihre inhärente Veränderbarkeit zwar nach den Anforderungen der Länder im föderalistischen Bildungssystem angepasst werden, langfristig würde eine Harmonisierung der Standards und Rahmenlehrpläne dies jedoch noch vereinfachen.

Software & Infrastruktur

Software und Infrastrukturen dürfen Lernen und Lehren nicht beschränken, sondern müssen Freiraum geben. Die für Freie Bildung verwendete Software soll grundsätzlich offen, nachhaltig und gestaltbar sein. Offene Bildung baut auf eine vernetzte Infrastruktur, die nur durch eine Standardkonformität von Software und Formaten realisiert werden kann.

Wichtig ist zudem, dass Software und Infrastrukturen Raum für pädagogische Gestaltbarkeit lassen. Die Förderung und Entwicklung von Software und Infrastrukturen soll stets die Förderung von pädagogischer Vielfalt im Blick haben. One-size-fits-all hat nichts mit Freier Bildung zu tun!

Offene Standards

Es ist essentiell, dass Software für Freie Bildung Open Source ist. Wir brauchen Möglichkeiten der Anpassung und Änderung für bestimmte Szenarien im Lehrbetrieb. Von besonderer Wichtigkeit sind hierbei offene Schnittstellen und die Produktion von Inhalten als offene Formate, die mit anderen Tools (weiter)bearbeitbar und für andere Schnittstellen vorbereitet sind.

Projekte zur Verbesserung und Weiterentwicklung bestehender Open-Source-Bildungssoftware sollen gefördert werden, indem in öffentlichen Ausschreibungen offene Formate und Open-Source-Softwarelösungen bevorzugt berücksichtigt werden. Wir brauchen zudem rechtliche Grundlagen, die es erfordern, dass mit öffentlichen Geldern für öffentliche Verwaltungen entwickelte Software unter einer Freie-Software- und Open-Source-Lizenz veröffentlicht wird.

Software soll außerdem nachhaltig sein, sodass die digitalen Bedürfnisse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen gleichermaßen erfüllt werden. Hierzu gehören transparente Strukturen, offene Schnittstellen und eine akkurate Dokumentation. Die Förderung der Entwicklung freier Software und Infrastrukturen für den Bildungsbereich soll – neben der Förderung einer Community of Practice unter Lehrenden und Lehrpersonen – auch stets die Förderung und Weiterentwicklung einer vitalen Gemeinschaft von Entwicklerinnen und Entwicklern im Blick haben. Die Förderung und Finanzierung von Software und Infrastrukturen soll stets die Dokumentation und Zugänglichmachung von Prozessen und Produkten im Blick haben, fördern und ausweiten.

Vernetzte Plattformen

Es ist nun an der Zeit, sich auf die Förderung der Vernetzung von Bildungsplattformen zu konzentrieren und somit den Ansprüchen zeitgemäßer Bildung im digitalen Zeitalter gerecht zu werden. Die Etablierung einer zentralen Plattform für Lehre in Schule oder Hochschule entspricht weder dem Leitbild von Offenheit und Diversität, noch ist sie technisch realisierbar. Förderung von Software und Infrastruktur soll stets die Erweiterung und Verbindung der dezentralen, bestehenden Systeme in einer vernetzten Infrastruktur im Fokus haben und so die Öffnung von Bildung auf inhaltlicher, pädagogischer sowie technischer Ebene ermöglichen.

Förderprogramme sollen auf Kooperation, nicht auf Konkurrenz ausgerichtet werden! Agile Kooperationen und informeller Kooperationsstil sollen hierbei im Vordergrund stehen; weg von „Koordinierungsstellen” hin zu „Kooperationsförderung”, in der auch freiwillige Begegnungsformate zum projektübergreifenden Austausch vorgesehen sind. Die Kooperation und Vernetzung von Plattformen ist wichtig für Zugang, Erstellung und Verbreitung von freien Bildungsmaterialien.

Unabhängigkeit und Transparenz

Öffentlich betriebene Software soll zudem für die Öffentlichkeit einsehbar und bestmöglich nachvollziehbar sein. Der Bund soll die Unabhängigkeit der Bildungsträger und -anbieter von Software-Herstellern fördern. Dass die Transparenz von Datenerzeugung, -speicherung, -nutzung durch Dritte und der Datenschutz auch technisch gewährleistet ist, ist hierzu unabdingbar. Der Quellcode einer Software soll hierzu vollständig offengelegt und das Format von Daten mittels eines offenen Standards öffentlich nachvollziehbar dokumentiert sein. Diese technische Transparenz ermöglicht Kontrolle und Verbesserungen, was zu mehr Vertrauen und weniger Fehlern führt. Bildungsanbieter sollen die Wahl haben, Software selbst zu betreiben oder Hosting und andere Dienstleistungen über Dritte zu beziehen.

Abhängigkeit von bestimmten Software-Herstellern, sogenannte Lock-in-Effekte, sollen vermieden, der Transfer von Daten und Inhalten zwischen verschiedenen Systemen sichergestellt werden. Die Anpassung von Software an verschiedene Einsatzszenarien im Lehrbetrieb wird erst durch offene Standards ermöglicht. Bestehende digitale Bildungsmaterialien in patentgeschützten und / oder verschlossenen Formaten sind in offene Formate zu übertragen, sodass die Inhalte prinzipiell mit allen Softwarelösungen verwendet werden können. Dateiformate dürfen nicht über den Zugriff auf Bildung entscheiden. Inhalte, die in Bildungskontexten Anwendung finden, sollen stets mit Open-Source-Software nachnutzbar und erweiterbar sein.

Autorinnen und Autoren

alle Mitglieder des Bündnisses Freie Bildung

Freigabe

Dieses Positionspapier ist freigegeben unter den Bedingungen der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0, Details zu den Bedingungen siehe URL: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/), wobei als Autorennennung „Bündnis Freie Bildung” ausreicht und der Stand des Papiers mit anzugeben ist. Kopierfähige Vorlage für den Lizenzhinweis: „Bündnis Freie Bildung – Positionspapier (Stand Sep. 2018), freigegeben unter CC BY 4.0”. Sofern die Nutzung offline erfolgt, ist an den Hinweis der URL der Lizenz „https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/” anzufügen.


 

[1] Die Begriffe „Lernen” und „Lehren” beziehen sich in Rahmen dieses Papiers auf jeglichen Kontext der Wissensvermittlung. „Lehrende” bzw. „Lehrpersonen” umfassen somit Menschen im Hochschulbetrieb, Schulbetrieb und jeglicher Art von grundständiger, Weiter- und (Fort-)Bildung, die Lehrveranstaltungen anbieten, aber auch Menschen in informellen Kontexten wie bspw. der Jugend- oder Sozialarbeit. „Lernende” sind in diesem Zusammenhang alle Menschen, die Lehre nachfragen, somit also Teilnehmende an Lehrveranstaltungen wie Studierende, Schülerinnen und Schüler.